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Das Zunfthaus öffnet ab dem 16. April 2023!

Gewinner der Plauschfischen 2022

Aal-Fangverbot in der Schweiz ab 1.1.2021

 

Der Aal (Anguilla anguilla) ist durch das nationale Fischereirecht ab 1.1.2021 strenger geschützt. Er wird neu im Anhang I der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) als «vom Aussterben bedroht» aufgeführt. Damit darf er in der Schweiz nicht mehr gefangen werden.

 

Ab dem 1. Januar 2021 darf schweizweit kein Aal mehr gefangen werden. Der einst fast in der gesamten Schweiz verbreitete Aal leidet seit längerem unter grossen Problemen. In den letzten Jahren hat sich die Situation der Aalbestände weiter verschärft und der Aal musste im nationalen Fischatlas als «vom Aussterben bedroht» eingestuft werden. Entsprechend hat das Bafu auch den Gefährdungsstatus in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei aktualisiert. Die verbauten Flüsse, die Wasserkraftnutzung, die chronische Überfischung des Aals, insbesondere im Glasaalstadium an den Küsten Europas, die Gewässervergiftungen, Prädatoren und der Klimawandel haben die einst unermesslichen Bestände dramatisch reduziert. Damit ist auch der letzte namhafte klassische Wanderfisch zwischen Meer und Süsswasser unserer Flüsse kurz vor dem kompletten Verschwinden. Noch vor etwas mehr als hundert Jahren stiegen Lachse, Meerforellen, Maifische, Neunaugen und Störe unsere Flüsse hoch, um in grosser Zahl hier zu laichen. Die Verbarrikadierungen der Fliessgewässer haben dem ein Ende gesetzt. Zwar ist der Aal der vitalste und hartnäckigste aller Wanderfische und kaum totzukriegen, doch seine angeborene Eigenschaft, beim Abwandern der stärksten Strömung zu folgen, treibt den Aal direkt in die Turbinen.

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Plauschfischen

11. & 12.06.2022

A. Tudisco - A. Engel - E. Bianco

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Hersbsfischen

17. & 18.09.2022

S. Rehmann - A. Engel - D. Kaufmann

R. Schmid

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Chlausfische

05.12.2022

T. Lindic - A. Engel - R. Schmid 

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